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Vergabe-ID: 8K3KFXAFXU6V
PPK Vermarktung AHK 2026/27
Status
Zuschlagsprüfung
öffentlich-rechtliche Vergabe
EU-weites offenes Verfahren mit anschließender elektronischer Auktion
Entsorgungsleistung
Abfallwirtschaft Heidekreis - Anstalt des öffentlichen Rechts
Winsener Straße 17
29614 Soltau
Birk, Steven (steven.birk@ahk-heidekreis.de)
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
28.05.2025
04.07.2025 12:07 Uhr
13.08.2025 08:00 Uhr - 20.08.2025 12:00 Uhr
30.09.2025 15:00 Uhr

Anfrage vom 25.06.2025 11:34 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bieterfrage 1: Wir bitten um Angabe, mit welcher durchschnittlichen bzw. zu erwartenden Mindestauslastung der Fahrzeuge an den jeweiligen Übernahmestellen zu rechnen ist.
Bitte benennen Sie ggf. nach Übernahmestelle, ob und in welchem Umfang Mindestmengen pro Abholung zu erwarten sind, um eine wirtschaftliche Tourenplanung gewährleisten zu können.

Bieterfrage 2: Bitte erläutern Sie, warum im Preismodell weiterhin auf den sogenannten „mittleren EUWID“ Bezug genommen wird, obwohl dieser in der aktuellen EUWID nicht mehr veröffentlicht wird. Eine Fortschreibung der alten Werte (oberer/unterer/mittlerer EUWID) ist aus unserer Sicht nicht korrekt.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 26.06.2025 09:13 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bieterfrage 1: Bitte beachten Sie unsere Antwort vom 10.06.2025 um 14:22 Uhr. Darin haben wir die durchschnittliche Auslastung für beide Übernahmestellen bereits dargestellt. Sollten darüber hinaus noch konkrete Informationen benötigt werden, stehen wir gern zur Verfügung.

Bieterfrage 2: Wir verwenden weiterhin den „fortgeschriebenen mittleren EUWID“ aus 2013 als einheitliche Rechengrundlage. Auch wenn dieser heute nicht mehr im EUWID veröffentlicht wird, bleibt er Bestandteil des Preismodells.

Das Preismodell mit Auf-/Abschlag auf einen Referenzwert sorgt dafür, dass alle Angebote unabhängig vom Zeitpunkt der Angebotsabgabe vergleichbar bleiben.

Formel:
PJan26 = EUWIDJan26 + Gebot

Wenn Sie bei der Berechnung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gern an die Lubey.

Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 24.06.2025 09:03 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Bieterinformation vom 24.06.2025 weisen Sie darauf hin, dass die erforderliche Eigenerklärung zur Eignung vom Unterauftragnehmer im Erstangebot abgegeben werden soll. Wo genau kann das Dokument "Anforderungskriterien für Nachunternehmer" abgerufen werden. Auf der Ausschreibungsplattform gibt es kein entsprechendes Dokument, dass wir vom Unterauftragnehmer gegenzeichnen lassen können. Vielen Dank

Antwort des Anbieters vom 26.06.2025 08:44 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Plattform an den Plattform Betreiber Lubey Ansprechpartner: Miriam Weber Tel. 0345-97724968

Vielen Dank.


Anfrage vom 23.06.2025 12:16 Uhr

Sind Speditionen / Transporteure Unterauftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung und welche Nachweise müssen diese mit Angebot vorlegen?
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 24.06.2025 08:12 Uhr

Ja, Speditionen bzw. Transporteure gelten als Unterauftragnehmer im Sinne dieser Ausschreibung, sofern sie im Rahmen der Leistungserbringung für den Bieter tätig werden (z. B. für Transportleistungen).

In der Erstgebotsphase ist es ausreichend, wenn die vorgesehenen Unterauftragnehmer benannt werden und die erforderlichen Eigenerklärungen zur Eignung (Dokument „Anforderungskriterien für Nachunternehmer“ ) abgegeben werden.

Folgende Eigenerklärungen müssen zur Angebotsabgabe von dem Unterauftragnehmer vorliegen: Handels- und Vereinsregisterauszug, Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbar, Erklärung zur Regelung von Vertragsstrafen, Berufs-/ Betriebs- / Umwelthaftpflichtversicherung, 1 Referenz, soziale Kriterien - § 11 NTVergG, Mindestentgelte - § 4 NTVergG, Strafrechtliche Verurteilungen, Ausschluss Insolvenzverfahren, Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft, Gesetzliche Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, Mindestlohngesetzt (MiloG) § 19 Abs.3, Ausschluss hinsichtlich Russland-Sanktionen.

Die eigentlichen Nachweise zur Eignung der benannten Unterauftragnehmer sind nicht mit dem Erstgebot einzureichen, sondern werden im Zuge der Zuschlagsprüfung von der Vergabestelle angefordert.


Anfrage vom 13.06.2025 10:51 Uhr

Guten Tag,

wir bitten nochmal um kurze Bestätigung zur Abrechnungslogik gemäß Preisblatt.
Ab wann greifen die Indexveränderungen? Beginnt die Preisveränderung aus Ihrer Sicht mit dem Mai-Index, der im Juni veröffentlicht wird?
Wir gehen derzeit davon aus, dass dies der Fall ist und bitten um eine Rückmeldung, ob diese Auslegung korrekt ist.

Antwort des Anbieters vom 13.06.2025 11:51 Uhr

Guten Tag,

die erste anzuwendende Veränderung, ist die die im Juni veröffentlicht wird.
Dies ist aber unerheblich, da Sie einen Auf-/Abschlag bieten und keinen absoluten Preis.

PJan26 = EUWIDJan26 + Gebot

PJan26 ist der Preis, der für den Leistungsmonat Januar 26 zu zahlen ist
EUWIDJan26 Ist der fortgeschriebene historische mittlere EUWID aus 2013 für den Januar 26 inkl. der Veränderung, die im Februar 26 veröffentlicht wird
Gebot ist Ihr Gebot als Auf-/ Abschlag

Sollten Sie den „fortgeschriebenen historischen mittleren EUWID aus 2013“ nicht haben, können Sie den von uns angegebenen Wert nehmen und diesen um alle zukünftigen EUWID-Veränderungen ergänzen.


Anfrage vom 10.06.2025 15:26 Uhr

Guten Tag, bitten teilen Sie uns noch die jährliche PPK-Sammelmenge aus dem Heidekreis mit.

Antwort des Anbieters vom 10.06.2025 16:03 Uhr

Die jährliche Sammelmenge in 2024 belief sich auf 8870,37 Mg.
Davon wurden 2256 Mg an die Systembetreiber herausgegeben.
Somit ergab sich ein zu verwertender Anteil von 6614,37 Mg.

Diese Menge und ihr jährlicher Verlauf sind in den ergänzenden Vertragsbedingungen dargestellt.


Anfrage vom 06.06.2025 16:33 Uhr

Wir bitten um kurze Bestätigung zur Abrechnungslogik gemäß Preisblatt.

Verstehen wir es richtig, dass die Abrechnung auf Vormonatsbasis erfolgt – also für den Leistungsmonat Januar 2026 der Indexwert aus dem Indexmonat Dezember 2025 herangezogen wird, welcher Mitte Januar 2026 veröffentlicht wird?

Beispiel:

Ausgangswert 75,69 €/t (basiert auf einem Indexpreis von 55,69 €/t zzgl. eines Aufschlags von 20,00 €/t)

Auf dieser Grundlage verstehen wir die weiteren Vergütungen als Darstellung der monatlichen Indexveränderungen ab Juni 2025 (für Mai 2025, veröffentlicht Mitte Juni 2025).

D.h.

Leistungsmonat Juni 2025
Indexveränderung Mai 2025 (fiktiv): +16,5
Veröffentlicht im: Juni 2025
Vergütung: 92,19 €/t im Juni

Weitere fiktive Indexveränderungen bis Januar 2026:
+2 (Leistungsmonat Juli 2025 - Indexveränderung von Juni 2025 - Veröffentlicht im Juli 2025)
+2 (Leistungsmonat August 2025 - Indexveränderung von Juli 2025 - Veröffentlicht im August 2025)
-1 (Leistungsmonat September 2025 - Indexveränderung von August 2025 - Veröffentlicht im September 2025)
-2,5 (Leistungsmonat Oktober 2025 - Indexveränderung von September 2025 - Veröffentlicht im Oktober 2025)
+13 (Leistungsmonat November 2025 - Indexveränderung von Oktober 2025 - Veröffentlicht im November 2025)
+15 (Leistungsmonat Dezember 2025 - Indexveränderung von November 2025 - Veröffentlicht im Dezember 2025)
-10 (Leistungsmonat Januar 2026 - Indexveränderung von Dezember 2025 - Veröffentlicht im Januar 2026)

Leistungsmonat Januar 2026
Indexveränderung Dezember 2025 (fiktiv): -10
Veröffentlicht im: Januar 2026
Vergütung: 110,69 €/t im Januar 2026

Demnach wäre der für Januar 2026 maßgebliche Vergütungspreis gemäß unserer Übersicht 110,69 €/t (fiktiv).

Wir bitten um kurze Rückmeldung, ob diese Auslegung korrekt ist.

Antwort des Anbieters vom 10.06.2025 14:27 Uhr

Der Auftraggeber rechnet den EUWID für den Leistungsmonat im Folgemonat ab. So wird der AN im Februar 26 die Rechnung für den Leistungsmonat Januar 26 erhalten mit dem EUWID für Januar 26 (veröffentlicht im Februar 26).

Somit ist Ihre Abrechnungslogik nicht richtig.


Anfrage vom 05.06.2025 11:15 Uhr

Erfolgt die Abrechnung mit dem EUWID für den Leistungsmonat oder für den Vormonat? Also werden die Leistungen, die im Januar 2026 erbracht werden, abgerechnet mit dem "mittleren EUWID 1.02" (+/- Auf/Abschlag) für Dezember 2025 (veröffentlicht im Januar 2026) oder für Januar 2026 (veröffentlicht im Februar 2026)?

Antwort des Anbieters vom 10.06.2025 14:24 Uhr

Der Auftraggeber rechnet den EUWID für den Leistungsmonat im Folgemonat ab. So wird der AN im Februar die Rechnung für den Leistungsmonat Januar erhalten mit dem EUWID für Januar.


Anfrage vom 05.06.2025 10:55 Uhr

Frage 1: Wie hoch ist die durchschnittliche Auslastung der Abholfahrzeuge an den beiden Übergabestellen?

Frage 2: Gibt es eine Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern? Wie hoch ist der Verpackungsanteil? Welche Systembetreiber lassen sich die Mengen herausgeben?

Antwort des Anbieters vom 10.06.2025 14:22 Uhr

Frage 1:
- Für Honerdingen betrug das durchschnittliche Gewicht (einschließlich DSD) im Jahr 2024 der Abholfahrzeuge 16,73 to
- Für Hillern betrug das durchschnittliche Gewicht (DSD wurde dort nicht verladen) im Jahr 2024 der Abholfahrzeuge 15,23 to

Frage 2:
Die Abstimmungsvereinbarung läuft aktuell bis 31.12.2026. In dieser wurde ein Verpackungsanteil von 33,5 % festgelegt. Bisher haben 7 von 10 Systembetreibern die Herausgabe gewählt. Dies entspricht einem Herausgabeanteil von etwa 75 %.


Anfrage vom 05.06.2025 10:12 Uhr

Guten Tag, Sie schreiben in den Vertragsbedingungen unter 8.4: "Der Auftragnehmer wird insoweit den Prüfern des Auftraggebers jederzeit während der in der Leistungsbeschreibung und Vertragsabwicklung genannten Geschäftszeiten Zutritt zur Übergabestelle gewähren und etwa angeforderte Unterlagen und Nachweise unverzüglich vorlegen, um den Prüfern des Auftraggebers die zur Einhaltung des Qualitätsmanagementsystems des Auftraggebers erforderlichen Kontrollen zu ermöglichen." Da die Übergabestellen vom Auftraggeber vorgegeben werden, ist dieses Erfordernis aus unserer Sicht obsolet. Handelt es sich hierbei um einen redaktionellen Fehler?

Antwort des Anbieters vom 05.06.2025 11:40 Uhr

Da die Übergabestellen durch den AG betrieben werden, entfaltet dieser Punkt keine Wirkung. Wir bitten Sie diesen Punkt der Vertragsbedingungen zu ignorieren.


Anfrage vom 05.06.2025 08:48 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Leistungsverzeichnis heißt es, dass der AN die Verladung durchführt. In den ergänzenden Vertragsbedingungen heißt es jedoch der AG führt die Verladung durch. Wir bitten Sie um Klarstellung wer die Verladung durchführen wird.
Vielen Dank

Antwort des Anbieters vom 05.06.2025 09:46 Uhr

Vielen Dank für die Information. Wir haben das Leistungsverzeichnis entsprechend korrigiert.
Die Verladung erfolgt, wie in den ergänzenden Vertragsbedingungen beschrieben, kostenlos durch den Auftraggeber.


Anfrage vom 02.06.2025 11:54 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen ist uns die Preisbasis nicht ganz klar und wir bitten hiermit um Aufklärung. Gemäß der Vergabeunterlagen wird nachfolgende Basis genannt:
Index: EUWID Gemischte Ballen (1.02) (mittlerer, historisch)
Index-Preis
55,69 €/Tonne | Vergütung an den Anbieter
Index-Preis vom 27.05.2025

Der EUWID Preis für den Monat April 2025 lautet aber: € 97,19.
Der Wert für Mai 2025 ist noch nicht bekannt und erscheint erst Mitte Juni 2025. Ein Index-Preis vom 27.05.2025 gibt es nicht und einen mittleren EUWID gibt es auch nicht mehr, sondern es werden lediglich monatliche Veränderungen veröffentlicht. Was ist die korrekte Preisbasis?

Vielen Dank im Voraus & mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 03.06.2025 08:15 Uhr

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Nach Rücksprache mit dem Plattformbetreiber, handelte es sich dabei um ein technisches Problem. Dieses wurde umgehend behoben, und der aktuelle EUWID mit Veröffentlichungszeitpunkt wird wieder korrekt angezeigt. Der von Ihnen verwendete Wert hat den oberen EUWID von 09/2013 als Grundlage, wir verwenden den mittleren der 7,50€ niedriger ist.

Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.


Anfrage vom 28.05.2025 13:25 Uhr

Laut den ergänzenden Vertragsbedingungen im Pkt 4 Absatz (1), sind Papierfabriken keine Unterauftragnehmer. Dennoch muss in den Angebotsformularen die Verwertungsanlage als Unterauftragnehmer angegeben werden. Wie ist das zu verstehen? Sind die Papierfabriken nun doch Unterauftragnehmer oder nicht?

Antwort des Anbieters vom 30.05.2025 09:18 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Papierfabriken sind nach Punkt 4 Abs. 1 der besonderen Vertragsbedingungen KEINE Unterauftragnehmer. Wir bitten aber um Angabe der konkreten Verwertungsanlage für den Auftraggeber zur Kenntnis.


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